Warum gibt es eine Autoversicherung?
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist, der Schadenersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muß. Dies kann nämlich in zahlreichen Fällen zur Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen.
Wer ist bei der Autoversicherung versichert?
Der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens, der Halter, also derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt, der Eigentümer und der Fahrer.
Welche Leistungen bietet die KFZ-Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben und der Geschädigte Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer nicht. Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen; diese sollten ausreichend hoch bemessen sein.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Schäden sind je nach Gesellschaft und Tarif anders definiert. Hier einige Beispiele:
– Brand, Explosion
– Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen
– Entwendung (auch Diebstahl von eingebauten Radios, Navigationsgeräten u.a.)
– Wildunfall, Haarwild aber auch von Tieren aller Art.
– Kurzschluss
– Tierbisse (z. B. Marderschäden)
– Glasbruchschäden
In der Regel kann eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall die Versicherungsbeiträge senken. In der Teilkaskoversicherung gibt es im Gegensatz zur Vollkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Welche Leistungen bietet die Vollkaskoversicherung ?
Die Vollkasko versichert alle Schäden an Ihrem Auto, die auch in der Teilkaskoversicherung inbegriffen sind. Darüber hinaus versichert die Vollkasko:
– Unfallschäden die Sie selbst verursachen
– Schäden durch mutwillige Zerstörung
Bei der Vollkaskoversicherung können durch Schadenfreiheitsrabatt und Beteiligung im Falle eines Versicherungsschadens Versicherungsbeiträge gespart werden.
Schadenfreiheitsrabatte
Die Schadenfreiheitsrabattsysteme existieren inzwischen seit vielen Jahren und sollen für eine möglichst große Beitragsgerechtigkeit sorgen. Sie sind in Deutschland jedoch mittlerweile nicht mehr unbedingt für alle Versicherer bzw. Tarifjahre einheitlich und die Prozentsätze können deshalb bei den einzelnen Verträgen in ihrer Höhe variieren. Schauen Sie im Zweifel bitte in den Tarifbedingungen Ihres Vertrages (Anlage zum Versicherungsschein) nach.
Die folgenden Ausführungen richten sich nach den aktuellen Verbandsorientierungen.
Ersteinstufung in das Schadenfreiheitsrabattsystem:
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140 %) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.
Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden – sofern das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat – ebenfalls günstiger eingestuft (Zweitwagenregelung).
Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert noch die so genannte „Ehegattenregelung“: Für den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen und nun ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit SF 1/2 möglich.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Wieviel eine Kfz-Versicherung für Ihren Pkw kostet, können Sie mit unserem Onlinerechner selbst berechnen. Nehmen sie hierfür am besten Ihren Kfz-Schein und die letzte Beitragsrechnung Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung zur Hand.