Was ist eine Haftpflichtversicherung?
„Haftpflicht“ ist die gesetzliche Verpflichtung, für einen Schaden zu haften, den Sie einem anderen zugefügt haben, zum Beispiel durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Nach dem Gesetz kann der Geschädigte von Ihnen fordern, dass Sie die Folgen ausgleichen.
Unter Umständen kann das bedeuten, dass Sie für den Schaden in unbegrenzter Höhe ein Leben lang haften müssen (§ 823 BGB). Ohne Privat-Haftpflichtversicherung heißt das, im Schadensfall kommen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen auf. Je nach Höhe des Schadensfalls kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel drohen, wenn Sie aus Versehen die Kleidung eines anderen beschädigen, im Kaufhaus an einem Regal hängen bleiben und dadurch jede Menge teures Porzellan zu Boden fällt, wenn Sie sich auf die teure Designerbrille Ihres Nachbarn setzen, das Laptop mit den wichtigen Daten Ihres Kollegen durch einen umgekippten Latte Macchiato ruinieren, aber auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen. So kam z. B. eine unserer Kundinnen mit dem Fahrrad ins Straucheln und der hinter ihr fahrende vollbesetzte Linienbus war zu einer Vollbremsung gezwungen. Mit der Folge, dass es im Bus etliche Verletzte durch Stürze gab. Wenn es dann zu bleibenden Behinderungen kommt (hier: Oberschenkelhalsbruch bei einer älteren Dame), können die finanziellen Folgen für den Unfallverursacher existentiell werden.
Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie: Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld. Wenn nein, die Abwehr dieser unberechtigten Schadensersatzansprüche gegen Sie. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten.
Wer ist versichert ?
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt.
Deshalb sollte jeder eine haben.
Folgende Personen sind meistens in einer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen:
– der Versicherungsnehmer
– der Ehepartner
– der Lebensgefährte, wenn er im gleichen Haushalt lebt und in der Police namentlich erwähnt ist
(gilt mittlerweile bei den meisten Versicherungen auch für gleichgeschlechtliche Partner).
– Kinder des Versicherungsnehmers; solange sie sich in der Schul- oder in erstmaliger Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind.
Achtung! Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten für einen etwas geringeren Beitrag sogenannte Singlepolicen an. In diesem Fall ist dann aber nur der Versicherungsnehmer geschützt!
Was bezahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schadensersatzansprüche, die gegen sie gestellt werden, weil Sie einen Schaden verursacht haben. Sie können aus „kleineren“ Schäden herrühren, zum Beispiel wegen Brandlöchern in Möbeln und Teppichen oder zerbrochenen Blumenvasen. Es kann aber auch um sehr viel höhere Schadens-Ersatzforderungen gehen, zum Beispiel aus Verkehrsunfällen, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursacht haben.
Warum sollte eine Ausfalldeckung beinhaltet sein?
Da die Haftpflichtversicherung in Deutschland – im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht-Versicherung – keine Pflichtversicherung ist, sind auch nur knapp 68 % entsprechend versichert.
Falls Ihnen nun von einem Dritten ein Schaden zugefügt wird, der weder versichert ist, noch über die nötigen finanziellen Mittel verfügt Ihnen den Schaden zu ersetzen, greift die Ausfallversicherung in der eigenen Haftpflichtversicherung (so Sie diese denn mit abgeschlossen haben)!
Eine Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger in einem Verfahren erwirkt hat. Zudem muss jede sinnvolle Zwangsvollstreckung gegen den Schädiger erfolglos geblieben sein. Wir empfehlen die Ausfalldeckung mit abzuschließen!
Wie hoch soll die Versicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung sein? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in seiner Definition der persönlichen Haftung keine Begrenzung. Da gerade bei Personenschäden die Schadenersatzforderung extrem hoch sein kann, sollte die Versicherungssumme mindestens 5.000.000 Euro betragen, damit eine ausreichende Absicherung gewährleistet ist. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mind. 10 Mio €.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
– Singlepolice oder Familienpolice
– Deckungssummen
– Einschlüsse von Zusatzrisiken
– Laufzeit des Vertrages
– Selbstbeteiligungen
Wieviel eine Privathaftpflichtversicherung kostet, können Sie mit unserem Online Tarifrechner errechnen und – wenn Sie möchten – auch gleich schnell und unkompliziert abschließen.
Was tun im Schadensfall?
– Halten Sie den Schadenshergang genau fest:
– Was ist wann passiert?
– Wer ist geschädigt worden?
– Was war die Ursache?
– Gibt es Zeugen?
– Wurde die Polizei eingeschaltet?
– Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
– Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben genau und wahrheitsgemäß.
– Geben Sie in der Schadensmeldung zu, wenn Sie etwas falsch gemacht haben.
Ein Sonderfall ist die sogenannte Wohngebäudehaftpflichtversicherung.
Als Hauseigentümer oder Hausbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihre Immobilie. Dazu zählen z.B. die Verkehrssicherheit, der bauliche Zustand des Hauses, die bekannte Streu- und Reinigungspflicht sowie in vielen Gemeinden auch die Verantwortung für angrenzenden öffentlichen Wege.
Von Gebäuden und Grundstücken können erhebliche Gefahren ausgehen: Stürme wurden in den letzten Jahren häufiger und auch heftiger, immer wieder werden Passanten durch herabgewehte Dachziegel verletzt, abbrechende Äste oder umstürzende Bäume beschädigen geparkte Autos und begraben Passanten unter sich. Personenschäden können in die Millionen gehen – vor allem, wenn der Geschädigte dauerhaft behindert bleibt. Einen guten Haftpflichtschutz sollte deshalb jeder besitzen, der als Eigentümer die Verkehrs-Sicherungspflicht für seine Immobilie hat, denn wie bei allen Haftpflichtschäden haftet der Eigentümer im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen und – bis zu einer geringen Pfändungsgrenze – mit seinem gesamten Einkommen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche der Geschädigten und hilft gleichzeitig, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kommt es zum Prozess, übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltskosten – schon aus eigenem Interesse.
Allerdings braucht diese Versicherung nur, wer Eigentum vermietet. Selbstnutzer eines Eigenheims, bzw. Reihen- oder Doppelhaushälfte sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits mit der normalen privaten Haftpflicht abgedeckt.
(Ausgenommen sind hierbei jedoch Eigentumsgemeinschaften, die wiederum eine eigene Risikoabsicherung brauchen.)
Wird das Objekt von Ihnen selbst bewohnt, sind die von Haus und Grundstück ausgehenden Gefahren in der einfachen Privathaftpflicht mitversichert. Wieviel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kostet, können Sie mit unserem Online Tarifrechner errechnen.