Grundfähigkeitsversicherung
Risikoschutz mit der Grundfähigkeitsversicherung ist preiswerter als eine Berufsunfähigkeits– oder Dread Disease Versicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Basisabsicherung der Arbeitskraft, die sich nahezu jeder leisten kann – und sollte. Auch geeignet für Personen ohne regelmäßige berufliche Tätigkeit und Kinder ab 6 Jahren.
Diese Absicherung können wir Ihnen z. Zt. nur durch die Canada Life Versicherung anbieten.
Bitte beachten Sie, dass es sich wirklich nur um einen reine Basisversorgung handelt.
Die Leistungen:
- Zahlung einer monatlichen Rente im Leistungsfall
- Leistung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit
- Unabhängige medizinische Prüfung
- Verschiedene Laufzeiten wählbar
- Beiträge steuerliche absetzbar
- Wahlweise lebenslange Leistungsdauer
- Weltweiter Versicherungsschutz
Sofort Klarheit bei Krankheit: der Fähigkeitenkatalog
Was heißt überhaupt „fähig“ oder „unfähig“ im Einzelfall? Die Antwort fällt ganz transparent aus: Grundsätzlich liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn man mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist oder sein wird, mindestens
- eine der im Fähigkeitenkatalog 1 oder
- drei der im Fähigkeitenkatalog 2
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Eine Beeinträchtigung liegt auch dann schon vor, wenn man in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (Stand 2005) zuerkannt bekommen hat.
Fähigkeitenkatalog 1 | |||
Sehen |
Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen. | ||
Sprechen |
Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. | ||
Sich orientieren |
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren. | ||
Hände gebrauchen |
Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. | ||
Fähigkeiten 2 | |||
Hören |
Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen. | ||
Gehen |
Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. | ||
Treppen steigen |
Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. | ||
Knien oder Bücken |
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten. | ||
Sitzen |
Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen. | ||
Stehen |
Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen. | ||
Greifen |
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen. | ||
Arme bewegen |
Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an. | ||
Heben und Tragen |
Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen. | ||
Auto fahren |
Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein |
Für nähere Informationen oder ein gezieltes Angebot rufen Sie uns einfach an oder schicken eine Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.